Bauführung

• Übernahme der Bauführung gegenüber der    Baubehörde.
• Übernahme der Bauführung in Fällen, in denen
   der ursprüngliche Bauführer nicht mehr zur
   Verfügung steht
• Erwirkung einer nachträglichen Baubewilligung


Übernahme der Bauführung für alle
die ihr Bauvorhaben selbst ausführen wollen

Umbauarbeiten oder die Errichtung eines Eigenheimes wollen viele als Eigenleistung durchführen. Oft ist bereits ein Einreichplan vorhanden, der noch von einem Bauführer unterfertigt werden muss, weil die Baubehörden die Nennung eines Bauführers verlangen, der auch die plangemäße Ausführung für die Fertigstellungsmeldung bestätigt.


Übernahme der Bauführung in Fällen, in denen
der ursprüngliche Bauführer nicht mehr zur Verfügung steht

Es kommt vor, dass Baufirmen während eines Projektes insolvent werden. Die Fertigstellungsarbeiten erledigt dann jemand anderer und auf den Bauführerwechsel bei der Behörde wird vergessen. Bei der Fertigstellungsanzeige an die Baubehörde fehlt jetzt ein Bauführer, der die plangemäße Ausführung bestätigt.


Erwirkung einer nachträglichen Baubewilligung

Eine bauliche Herstellung erfolgte ohne vorherige Zustimmung der Baubehörde und plötzlich liegt ein Abbruchbescheid vor.
In diesen Fällen kann versucht werden, eine Baubewilligung im Nachhinein zu erwirken. Auch in diesem Fall muss der Baubehörde ein Bauführer namhaft gemacht werden.


 
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